Die Interessen unserer Klienten wahren wir vertraulich, mit Hilfe von geeigneten Systemen und mit dafür erforderlichen Kenntnissen. Unsere Klientel besteht aus führenden europäischen Handelsgesellschaften und internationalen Konzernen, öffentlichen Institutionen, aber auch aus natürlichen Personen. Wir stehen immer bedarfsgerecht unseren Klienten zu Verfügung.
Vergütung
Der Rechtsanwaltstarif unterscheidet zwischen außervertraglichen und vertraglichen Vergütungen.
Die Höhe der außervertraglichen Vergütung richtet sich nach dem Tarif und wird dann in Anspruch genommen, wenn die Vergütung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Klienten nicht vereinbart wurde. Die Höhe der vertraglichen Vergütung wird in der Regel durch eine der nachstehend genannten Möglichkeiten oder deren Kombination vereinbart:
- Vertraglicher Stundentarif
Die Tarifhöhe wird individuell, insbesondere unter Berücksichtigung des fachlichen und zeitlichen Aufwandes, und nach eventueller Notwendigkeit einer Fremdsprachanwendung festgelegt. Der Stundentarif bewegt sich in der Regel zwischen 2.500 und 6.000 CZK pro Stunde der Rechtsdienstleistungen. - Vertragliches Anteilshonorar
Das Anteilshonorar wird als ein Betrag festgelegt, der einem Prozentanteil von einem bestimmten Betrag entspricht, der den „Streitgegenstand“ oder den „Rechtsdienstleistungsgegenstand“ darstellt (z. B. die Forderungshöhe, der Wert des Leistungsgegenstandes, Immobilienwert usw.). Der Anspruch auf das Anteilshonorar kann teils oder gänzlich von der erfolgreichen Abwicklung der Sache oder von einem anderen im Voraus vereinbarten Ergebnis abhängig gemacht werden. Die Höhe des Anteilshonorars beläuft sich in der Regel auf bis zu 10 % von dem Leistungswert, das höchstzulässige Anteilshonorar beträgt 20 % vom Leistungswert. - Vertragliches Rechtsgeschäftshonorar
Das Rechtsgeschäftshonorar wird in Abhängigkeit von dem Rechtsgeschäft vereinbart, wobei die Rechtsgeschäfte mit einem Rechtsanwaltstarif festgelegt sind und das Honorar jeweils von den einzelnen Rechtsgeschäften abhängig ist. Zu den häufigsten Rechtsgeschäften gehört insbesondere (i) die Beratung des Klienten, (ii) Erfassung einer Urkunde von der Rechtshandlung (z.B. eines Vertrages), (iii) Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung, (iv) die Abfassung eines Sachvortrages (z.B. einer Klage), (v) Verhandlung mit der Gegenpartei oder (vi) schriftliche Erstellung einer Rechtsanalyse. Die Grundlage, von der man bei der Festlegung dieses Honorars ausgeht, ist der Rechtsanwaltstarif.
- Vertragliches Pauschalhonorar
Bei einer langjährigen und regelmäßigen Kooperation kann eine pauschale Vergütung vereinbart werden, wobei die Höhe des Pauschalhonorars und weitere Bedingungen der rechtlichen Hilfe, insbesondere nach dem Umfang der Rechtsdienstleistungen, deren fachlichem und zeitlichem Aufwand, und der eventuellen Notwendigkeit der Anwendung einer Fremdsprache individuell festgelegt werden.
Informationen für den Verbraucher
Im Einklang mit der Bestimmung § 14 des Verbraucherschutzgesetzes Nr. 634/1992 GBl., in der Fassung späterer Vorschriften, informieren wir unsere Klienten, die die Rechtsstellung eines Verbrauchers haben (d.h. Personen, die nicht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder im Rahmen selbständiger Ausübung ihres Berufes handeln), dass die Tschechische Rechtsanwaltskammer am 5.2.2016 durch das Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik mit der außergerichtlichen Beilegung der Verbraucherstreitigkeiten für den Bereich der Streitigkeiten zwischen dem Rechtsanwalt (Rechtsanwaltsbüro) und dem Verbraucher aus den Verträgen über die Gewährung der Rechtsdienstleistungen beauftragt wurde. Die Website dieses beauftragten Subjektes ist www.cak.cz.
Der grundlegende Rechtsrahmen für die Bestimmung der Honorarhöhe ist das Rechtsanwaltsgesetz Nr. 85/1996 GBl., das im § 22 Abs. 3 auf die Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 GBl., über die Vergütung der Rechtsanwälte und die Honorierung der Rechtsanwälte für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (weiterhin nur „Rechtsanwaltstarif“) verweist.
Der Rechtsanwaltstarif unterscheidet zwischen außervertraglichen und vertraglichen Vergütungen.
Die Höhe der außervertraglichen Vergütung richtet sich nach dem Tarif und wird dann in Anspruch genommen, wenn die Vergütung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Klienten nicht vereinbart wurde. Die Höhe der vertraglichen Vergütung wird in der Regel durch eine der nachstehend genannten Möglichkeiten oder deren Kombination vereinbart:
- Vertraglicher Stundentarif
Die Tarifhöhe wird individuell, insbesondere unter Berücksichtigung des fachlichen und zeitlichen Aufwandes, und nach eventueller Notwendigkeit einer Fremdsprachanwendung festgelegt. Der Stundentarif bewegt sich in der Regel zwischen 2.500 und 6.000 CZK pro Stunde der Rechtsdienstleistungen. - Vertragliches Anteilshonorar
Das Anteilshonorar wird als ein Betrag festgelegt, der einem Prozentanteil von einem bestimmten Betrag entspricht, der den „Streitgegenstand“ oder den „Rechtsdienstleistungsgegenstand“ darstellt (z. B. die Forderungshöhe, der Wert des Leistungsgegenstandes, Immobilienwert usw.). Der Anspruch auf das Anteilshonorar kann teils oder gänzlich von der erfolgreichen Abwicklung der Sache oder von einem anderen im Voraus vereinbarten Ergebnis abhängig gemacht werden. Die Höhe des Anteilshonorars beläuft sich in der Regel auf bis zu 10 % von dem Leistungswert, das höchstzulässige Anteilshonorar beträgt 20 % vom Leistungswert. - Vertragliches Rechtsgeschäftshonorar
Das Rechtsgeschäftshonorar wird in Abhängigkeit von dem Rechtsgeschäft vereinbart, wobei die Rechtsgeschäfte mit einem Rechtsanwaltstarif festgelegt sind und das Honorar jeweils von den einzelnen Rechtsgeschäften abhängig ist. Zu den häufigsten Rechtsgeschäften gehört insbesondere (i) die Beratung des Klienten, (ii) Erfassung einer Urkunde von der Rechtshandlung (z.B. eines Vertrages), (iii) Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung, (iv) die Abfassung eines Sachvortrages (z.B. einer Klage), (v) Verhandlung mit der Gegenpartei oder (vi) schriftliche Erstellung einer Rechtsanalyse. Die Grundlage, von der man bei der Festlegung dieses Honorars ausgeht, ist der Rechtsanwaltstarif. - Vertragliches Pauschalhonorar
Bei einer langjährigen und regelmäßigen Kooperation kann eine pauschale Vergütung vereinbart werden, wobei die Höhe des Pauschalhonorars und weitere Bedingungen der rechtlichen Hilfe, insbesondere nach dem Umfang der Rechtsdienstleistungen, deren fachlichem und zeitlichem Aufwand, und der eventuellen Notwendigkeit der Anwendung einer Fremdsprache individuell festgelegt werden.
Informationen für den Verbraucher
Im Einklang mit der Bestimmung § 14 des Verbraucherschutzgesetzes Nr. 634/1992 GBl., in der Fassung späterer Vorschriften, informieren wir unsere Klienten, die die Rechtsstellung eines Verbrauchers haben (d.h. Personen, die nicht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder im Rahmen selbständiger Ausübung ihres Berufes handeln), dass die Tschechische Rechtsanwaltskammer am 5.2.2016 durch das Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik mit der außergerichtlichen Beilegung der Verbraucherstreitigkeiten für den Bereich der Streitigkeiten zwischen dem Rechtsanwalt (Rechtsanwaltsbüro) und dem Verbraucher aus den Verträgen über die Gewährung der Rechtsdienstleistungen beauftragt wurde. Die Website dieses beauftragten Subjektes ist www.cak.cz.